Allgemeine Informationen zur Unterhaltung
1. Krauten der Gewässersohle
Nahezu alle Gewässer neigen mehr oder weniger stark zur Verkrautung durch Wasserpflanzen.
Krautwuchs wird in erheblichem Maße von der Witterung beeinflusst. wachstumsfördernde Faktoren sind Wärme, Nährstoffe im Wasser und Licht, hemmende Faktoren sind Beschattung und mit Abwässern eingeleitete Pflanzengifte.
Starke Verkrautung führt bei Niedrig- und Mittelwasserabflüssen zu einem Anstieg des Wasserspiegels (bis zu 1 m).
Dies kann sich auf angeschlossene Kanalisations- und Dränsysteme durch Rückstau und Schlammablagerungen sowie auf tiefliegende Flächen (Vernässungsschäden) äußerst nachteilig auswirken.
Vorteilhaft dagegen ist in Trockenzeiten der Wasserrückhalt, nachteilig die Anhebung auch des Hochwasserspiegels bis hin zur Ausuferung. Starke Verkrautung kann weiterhin eine Strömungsverlagerung und in deren Folge Erosion an den Böschungen zur Folge haben. Die Krautung ist auch ökologisch notwendig, da abgestorbenes Kraut dem Gewässer Sauerstoff entzieht.
Die Krautung erfolgt dort, wo Gewässerbreite und Wassertiefe es zulassen, mit dem Mähboot, das entweder mit einem Messerbalken oder einer Sensenkette ausgestattet ist. Im Wesentlichen erfolgt die Sohlenkrautung maschinell durch Traktoren oder Bagger mit Ausleger, die mit Fingerbalkenmäher, Doppelmessermäher oder Mähkorb ausgerüstet sind. Das Krauten von Hand mit der Sense ist besonders kostenintensiv und wird nur dort durchgeführt, wo kein Maschineneinsatz möglich ist. Die Krautung erfolgt in der Regel einmal jährlich. In Abhängigkeit vom Krautwuchs ist insbesondere im Bereich der Hauptvorfluter ein zweimaliges Krauten erforderlich. Das geschnittene Kraut wird aus dem Gewässer entfernt. Die Ablagerung erfolgt im Bereich des Gewässerrandstreifens bzw. bei der Entnahme über Krautfänge wird es zur Abtrocknung zwischengelagert, abgefahren und entsorgt.
Der Zeitpunkt und Umfang der Krautung wird der jeweiligen Vegetationsentwicklung angepasst, wobei auch die ökologischen Aspekte berücksichtigt werden.
Die Durchführung der Sohlenkrautung erfolgt grundsätzlich in der Zeit von Juni bis Dezember.
Bei starker Krautentwicklung kann zur Sicherung des Abflusses bereits eine frühere Krautung erforderlich sein, die nach Möglichkeit über eine Teilkrautung realisiert wird.
2. Mähen der Böschungen und Randstreifen
Bewachsene Böschungen sind so zu unterhalten, dass der Hochwasserabfluss nicht behindert wird. Dies erfolgt durch Mähen des Aufwuchses und Entnahme des Mähgutes. Mähen festigt das Wurzelwerk, verdichtet den Bewuchs und erhöht die Widerstandsfähigkeit gegen die Angriffe von Wasser und Eis.
Starker, ungehinderter Aufwuchs hat Profileinengungen zur Folge, begünstigt das Aufkommen von Gehölzen, die den Abfluss behindern, fördert die Sedimentation, insbesondere in den unteren Böschungsbereichen, schafft günstige Lebensbedingungen für Wühltiere und führt zum Rückgang der Untergräser, wodurch der Bestand lückig wird und dem Wasser Angriffsmöglichkeiten zur Erosion geboten werden.
Bei den Mäharbeiten werden Röhrichtbestände sowohl aus ökologischen Gründen als auch aus Gründen des Uferschutzes geschont. Das Mähen erfolgt fast ausschließlich maschinell mit Anbaumähern für Traktoren, die mit Mähbalken oder Schlegelmähern ausgerüstet sind, auch hand geführte oder auf den Böschungen selbst fahrende Mähgeräte kommen zum Einsatz. Der Einsatz von Schlegelmähtechnik im Bereich von Naturschutzgebieten und naturnahen Gewässern wird ausgeschlossen.
Von Hand mit der Sense wird aus Kostengründen nur in Ausnahmefällen gemäht.
Das Mähgut wird mit Räumharken aus dem Gewässerprofil entfernt und auf dem Randstreifen abgelegt. Nimmt das abgelagerte Mähgut ein Volumen von mehr als 0,5 m³/m ein, so wird es entsprechend den Erfordernissen nach Abtrocknung bzw. in den Wintermonaten gemulcht.
Die Häufigkeit des Mähens richtet sich nach der Wüchsigkeit des Grases. In der Regel erfolgt die Mahd einmal jährlich, bei hydraulischem Erfordernis auch zweimal jährlich.
Gewässer, bei denen es der für die Wasserabführung beanspruchte Profilbereich zulässt bzw. die einseitig bepflanzt sind, werden die Böschungen nur einseitig gemäht. Innerhalb geschlossener Gehölzbestände erfolgt keine Mahd.
Das Mähen der Böschungen erfolgt grundsätzlich in der Zeit von
Juni bis Dezember.
Bei starkem Bewuchs kann zur Sicherung des Abflusses eine frühere Mahd erforderlich sein.
3. Räumen des Abflussprofils (Grundräumung)
Insbesondere Mittel- und Unterläufe sowie Rückstaubereiche von Gewässern neigen in der Regel zu Auflandungen.
Als Folge der Verlandungen stellen sich Querschnittsverkleinerungen, höhere Wasserstände bei Mittel- und Hochwasser mit nachteiligen Auswirkungen auf die seitlich einmündenden Gewässersysteme und tiefer liegende Flächen sowie Schäden am Gewässerprofil ein.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung muss dann durch Räumen der Sollzustand des Gewässers wiederhergestellt werden.
In Abhängigkeit von den Erfordernissen wird jedoch geprüft, ob der Ausbaugrad des Sollzustandes z.B. als Folge von Nutzungsänderungen herabgesetzt werden kann, um so den Unterhaltungseingriff abmindern zu können.
Für die Räumung werden in der Regel Bagger bzw. Traktoren von der Landseite mit Tieflöffel, Grabenlöffel, Greiferkorb oder Schürfkübel eingesetzt.
Das Räumgut wird auf die angrenzenden Nutzflächen aufgebracht und einplaniert bzw. wenn dies nicht möglich ist, abgefahren. Die Häufigkeit der Räumung ist unterschiedlich und gewässerabhängig. In den meisten Fällen liegt sie zwischen 5 und 10 Jahren. Nachteilige ökologische Folgen einer Gewässerräumung sollen vermindert werden durch:
Ausführung der Arbeiten außerhalb der Vegetationsperiode, Berücksichtigung der Schonzeiten wichtiger Fischarten, zeitliche Verteilung der Räumarbeiten auf Abschnitte, Beseitigung faulschlammhaltiger Substrate zu Zeiten niedriger Wassertemperaturen (Stauerstoffzehrung)
Ursachen von Gewässerverlandungen können durch Vermeidung von Böschungsschäden u.a. durch das Setzen von Weidezäunen im Bereich von Viehweiden minimiert werden.
Die Durchführung von Räumungen des Abflussprofils erfolgt grundsätzlich in der Zeit von
August bis März.
Das Räumen von Auflandungen der Gewässersohle hat Einfluss auf die Gewässerstruktur als auch auf die Gewässerlebensgemeinschaft. Daher ist das Beräumen so behutsam wie möglich durchzuführen.
Der technische Räumvorgang selbst richtet sich zwangsläufig nach den äußeren Arbeitsbedingungen, so u.a. nach der Gewässerbreite, der hydraulischen und der bodentechnischen Situation, nach den Nutzungsmöglichkeiten der Ufergrundstücke und nach den Befahrungsmöglichkeiten der Uferbereiche (einschließlich Zu- und Abfahrt) mit Bagger oder sonstigem Gerät.
Es sind auch die jeweils angrenzenden Nutzungen und den aus ökologischer Sicht anzustrebenden Arbeitszeitpunkt zu beachten.
Es sind grundsätzlich nur die Auflandungen zu räumen, die keine Vertiefung oder Verbreiterung des ursprünglichen Profils verursachen. Der Böschungsfuß ist nicht anzuschneiden und die Sohle muldenförmig und gefällegerecht zu räumen.
Ein unnötiges Aufwühlen von Schlamm ist zu vermeiden. Die Beräumung ist grundsätzlich insbesondere bei lockerem Schlamm in Fließrichtung vorzunehmen. Die Räumarbeiten sind bei Baggereinsatz mit dem Grabenlöffel auszuführen. Es hat grundsätzlich kein Einsatz von Grabenfräsen zu erfolgen.
Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass der Aushub nicht in das Gewässer zurückfließen kann. Mit dem Räumgut entnommene Fische, Amphibien und Großmuscheln sind sofort abzusammeln und in das Gewässer wieder einzubringen.
Das Räumgut ist im Bereich des Gewässerrandstreifens mit einer Auftragsstärke von bis zu 5 cm einzuplanieren. Ein Auffüllen von Mulden, Altarmen, Senken, Blänken u.a. hat zu unterbleiben.
Bei Abtransport von Aushub ist das Zerfahren der Flächen, Bodenverdichtung zu vermeiden.
Schützenswerte Standorte sind nicht zu befahren. Die Abfuhr ist möglichst bei Trockenperioden oder bei Frost durchzuführen.
Mit der Räumung sind sonstige Abflusshindernisse (abgebrochene Äste, Sperrgut u.s.w.) aus dem Gewässerprofil zu entfernen und schadlos zu entsorgen.
4. Beseitigung von Schäden am Gewässerprofil
Die häufigsten Schäden am Gewässerprofil sind Böschungsabbrüche, die durch Erosion der mangelhaft geschützten Böschungsoberfläche, durch Auskolkungen als Folge von Stromstrichverlagerungen, Unterspülung des Böschungsfußes oder Einwirkung von tierischen Schädlingen verursacht und insbesondere nach einem Hochwasser sichtbar werden.
Weitere Profilschäden können Auskolkungen vor und hinter ungünstig angeordneten und zwischen lückenhaft stehenden Gehölzbeständen an Bauwerken, Böschungsschäden durch Viehtritt sowie Abflussrinnen von Oberflächenwasser sein.
Böschungsschäden sind umgehend wiederherzustellen, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass sich diese Schäden ausdehnen bzw. Gefahr für Anliegernutzungen besteht.
Uferabbrüche und Kolke, die keine weitere Gefährdung für das Gewässer und die Flächen am Gewässer darstellen, können als möglicher Biotop bestehen bleiben. Dennoch wird eine Stabilisierung der Abbruchstelle durch technische Maßnahmen und geeignete Bepflanzung erforderlich sein.
Schäden im Bereich von Bauwerken sind dagegen immer zu beheben, da sie den Ansatz für weitere und größere Schäden bieten.
Die Beseitigung von Schäden am Gewässerprofil ist abhängig vom Wasserabfluss, dem Umfang des Schadens sowie den örtlichen Gegebenheiten und kann auf das gesamte Jahr verteilt erforderlich werden.
5. Beseitigung von Abflusshindernissen
Die Beseitigung von Abflusshindernissen, soweit es über das Räumen hinausgeht, umfasst in erster Linie das Entfernen von Treibgutansammlungen im Gewässer und an den Böschungen sowie von umgestürzten Bäumen und anderen Hindernissen aus dem Gewässerprofil.
Hindernisse dieser Art sind häufig Folge von Hochwasserereignissen und müssen sofort aus dem Gewässerbett entfernt werden. Als Vorsorgemaßnahmen sind wurfgefährdete Gehölze und abgestorbene Äste ebenfalls aus dem Profilbereich zu beseitigen.
6. Gehölzpflege
Die Gehölze im und am Gewässer erfüllen sowohl wasserwirtschaftliche als auch ökologische und landschaftspflegerische Aufgaben. Erforderliche Pflegeeingriffe bleiben auf das notwendige Maß beschränkt. Gehölzaufwuchs der den Abfluss und die Unterhaltung behindert, muss entsprechend zurück geschnitten werden. Wurfgefährdete und schadenverursachende Bäume und Baumteile sowie abgestorbene Gehölzteile sind zu beseitigen. Ausgefallene Einzelgehölze werden entsprechend Erfordernis ersetzt. In überalterten Beständen werden durch Auslichten bessere Aufwuchsmöglichkeiten für jüngere Pflanzen und Neuanpflanzungen geschaffen.
Um eine zu große Ausladung der Bäume zu verhindern, werden Altbäume (Weiden, Erlen) nach einer bestimmten Zeit u.U. zurückgeschnitten (auf Stock gesetzt). Das wird bei Strauchweiden etwa alle 5 bis 10 Jahre erforderlich, bei anderen Gehölzen z.B. Erle kann der Turnus größer sein. Das auf den Stock setzen der Gehölze erfolgt immer nur abschnittsweise.
Regelmäßige Gehölzpflege führt immer zu einer Verringerung des Treibgutanfalles, was sich insbesondere bei Hochwasser positiv auswirkt.
Bei der Durchführung der Gehölzpflege sind die Gehölz-, Baumschutzverordnungen des jeweiligen Landkreises zu beachten. Bei kurzfristig erforderlichen Maßnahmen die in den Bereich der Verordnungen fallen, sind diese mit dem zuständigen Umweltamt abzustimmen.
Neuanpflanzungen an Gewässern werden mit der zuständigen Umweltbehörde gesondert abgestimmt.
Die Durchführung der Gehölzpflegearbeiten erfolgt grundsätzlich in der Zeit von November bis März.